Inklusion

Hinter dem Konzept der Inklusion steht die Idee einer Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt sind und in ihrem „So-Sein“ akzeptiert werden. Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstbestimmte Teilhabe in unserer Gesellschaft. Die Individualität jedes Einzelnen wird als Bereicherung für die Gesellschaft gesehen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es allen ermöglichen sich barrierefrei in der Gesellschaft zu bewegen.

Im Bereich der Bildung wird Vielfalt wertgeschätzt und auf separierende Lerngruppen verzichtet. Die Schule hat also die Aufgabe, durch die Gestaltung von Unterricht mit verschiedenen Methoden und Materialien zu fördern und zu fordern. Das System Schule muss alles bereitstellen, damit Lernen für alle gelingen kann, dabei steht nach wie vor der Leistungsgedanke im Vordergrund.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Seit der Gesetzesänderung haben Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.

Die Radolfzeller Hausherren Schule unterstützt Eltern und Schulen bei diesem Entscheidungsprozess durch:

  • Beratung
  • Individuelle Diagnostik
  • Bildungswegeplanung
  • Inklusive Förderangebote

Im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts arbeitet das Team der Radolfzeller Hausherren Schule eng mit der Tegginger Schule zusammen. Die Tegginger Schule (GWRS) ist seit dem Schuljahr 2017/18 eine inklusive Schule.

Seit dem Schuljahr 2019/20 unterstützt die Radolfzeller Hausherren Schule auch das Team der Ratoldusschule (Gemeinschaftsschule) bei inklusiven Bildungsprozessen.